Ergotherapie, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet wird und ambulant erbracht wird, wird in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder von Berufsgenossenschaften bezahlt.
Ergotherapie, die im Rahmen einer stationären Behandlung erfolgt, wird über die Krankenhaussätze abgerechnet, die die Kliniken mit den Krankenkassen aushandeln.
Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.