Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt meistens auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept).
Mit diesem Rezept können Sie dann eine ergotherapeutische Praxis Ihrer Wahl aufsuchen.
Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.
Qualität der Behandlung
Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:
Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler.
Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch werden Sie und bei Bedarf Ihre Angehörigen in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.