Der Weg zur Ergotherapie

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt meistens auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept).

Mit diesem Rezept können Sie dann eine ergotherapeutische Praxis Ihrer Wahl aufsuchen.

Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.

 

 

Qualität der Behandlung

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:
Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler.
Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch werden Sie und bei Bedarf Ihre Angehörigen in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt, die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der aktuellen Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.