Ergotherapie, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet wird und ambulant erbracht wird, wird in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder von Berufsgenossenschaften bezahlt.

Ergotherapie, die im Rahmen einer stationären Behandlung erfolgt, wird über die Krankenhaussätze abgerechnet, die die Kliniken mit den Krankenkassen aushandeln.

 

 

 

Wer bezahlt Ergotherapie?





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Andere Kostenträger sind:

z.B. Rentenversicherungsträger, Sozialamt etc. Auch Träger von Einrichtungen wie Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Arbeiterwohlfahrt und andere haben in ihren Einrichtungen Ergotherapeuten angestellt.

Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne Rezept in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.