Ergotherapie, die im Rahmen einer stationären Behandlung erfolgt, wird über die Krankenhaussätze abgerechnet, die die Kliniken mit den Krankenkassen aushandeln.



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z.B. Rentenversicherungsträger, Sozialamt etc. Auch Träger von Einrichtungen wie Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Arbeiterwohlfahrt und andere haben in ihren Einrichtungen Ergotherapeuten angestellt.
Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne Rezept in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.